Laut dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und in Übereinstimmung mit den internationalen Standards der International Air Transport Association (IATA) erfordern tragbare Ladegeräte mit Lithium-Ionen-Akkus besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Flugtransport.
Ladegeräte und Akkus dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden und sind im aufgegebenen Gepäck verboten.
Die Akkukapazität ist ebenfalls ein entscheidender Faktor: laut LBA dürfen Geräte bis 100 Wattstunden (Wh) im Handgepäck mitgeführt werden; zwischen 100 Wh und 160 Wh ist eine Genehmigung des Betreibers erforderlich; bei über 160 Wh ist der Transport verboten.
Diese Einschränkung besteht, da bei Lithium-Ionen-Akkus die Gefahr einer Überhitzung oder eines Brandes besteht.
In der Kabine kann die Besatzung im Falle eines Zwischenfalls schnell reagieren, was im Frachtraum nicht möglich wäre.
Die Verwendung von Standard-Ladegeräten während des Fluges ist in den meisten Fällen erlaubt, sofern das Flugzeug über eine Steckdose oder einen USB-Anschluss verfügt.
Die Verwendung von Powerbanks ist grundsätzlich erlaubt, einzelne Airlines, wie zum Beispiel die Lufthansa Group, untersagen die Nutzung an Board jedoch.
Jede Airline kann zusätzliche Bestimmungen festlegen. Prüfen Sie daher unbedingt die jeweiligen Richtlinien vor dem Boarding.
Transportieren Sie keine losen Batterien ohne ausreichenden Schutz, vermeiden Sie beschädigte oder überhitzte Geräte und beachten Sie stets die Bestimmungen der Fluggesellschaft, insbesondere bei internationalen Flügen.
Ladegeräte Und Externe Akkus: Diese Regeln Gelten Bei Flügen